AGB der Volkshochschule Leipzig i. d. F. vom 01.07.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Kurse und Veranstaltungen (Veranstaltungen) der Volkshochschule Leipzig (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen
Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen sowie andere Veranstaltungen, die einen Dritten/eine Dritte als Veranstalter/-in ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit
tritt die vhs nur als Vermittlerin auf.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen, z.B. Anmeldungen und Kündigungen, bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher/der Verbraucherin
zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, EMail,
Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung (insbesondere im Emailverkehr)
verwendet wird. Bei persönlicher und telefonischer Anmeldung entfällt das Schriftformerfordernis.
2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die vhs behält sich vor, im Interesse des Lernerfolgs die Höchstzahl der Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen festzulegen.
(3) Die Teilnahme an Veranstaltungen kann von bestimmten Vorkenntnissen oder Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
(4) Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung vor dem ersten Veranstaltungstermin erforderlich.
(5) Der/die Anmeldende (Vertragspartner/-in) ist an seine/ihre Anmeldung zwei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich
der Regelung des Absatzes (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das
Vertragsangebot abgelehnt hat.
(6) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht,
abweichend von Abs. (5) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(7) Die Vertragssprache ist deutsch.
(8) Die vhs speichert den Vertragstext in Form einer Anmeldebestätigung, den der/die Vertragspartner/-in gesondert per E-Mail anfordern kann. Der/Die Vertragspartner/-in
hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion seines/ihres Browsers ausdrucken.
3. Vertragspartner/-in, angemeldete/-r Dritte/-r und Kostenübernahmen
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem/der Vertragspartner/-in begründet.
Der/Die Vertragspartner/-in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (angemeldete/-r Dritte/-r) begründen. Diese ist der vhs namentlich und mit
Meldeadresse zu benennen. Eine Änderung in der Person der/des angemeldeten Dritten bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne
sachlichen Grund verweigern.
(2) Die vhs darf die Teilnahme an Veranstaltungen von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Teilnahmentgelt
(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs werden Entgelte entsprechend der „Privatrechtlichen Entgeltordnung für die Teilnahmeentgelte der Volkshochschule
Leipzig“, in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die „Privatrechtliche Entgeltordnung für die Teilnahmeentgelte der Volkshochschule Leipzig“ in der jeweils
gültigen Fassung ist über die Webseite der Stadt Leipzig (www.leipzig.de) im Bereich „Satzungen“ einsehbar.
(2) Anfallende Materialkosten sowie sonstige Entgeltbestandteile werden separat erhoben.
(3) Ausnahmen von der Entgeltpflicht und Ermäßigungen sind nur auf Grundlage der „Privatrechtlichen Entgeltordnung für die Teilnahmeentgelte der Volkshochschule
Leipzig“ in der jeweils gültigen Fassung möglich. Die „Privatrechtliche Entgeltordnung für die Teilnahmeentgelte der Volkshochschule Leipzig“ in der jeweils gültigen
Fassung ist über die Webseite der Stadt Leipzig (www.leipzig.de) im Bereich „Satzungen“ einsehbar.
(4) Das Teilnahmeentgelt wird mit Veranstaltungsbeginn fällig. Als Zahlungsarten werden akzeptiert:
-Bei persönlicher Anmeldung: Lastschrift sowie Barzahlung, Kreditkarte, und Girocard am Kassenautomaten.
- Bei telefonischer Anmeldung: Lastschrift, bei bereits vorliegendem Lastschriftmandat.
- Bei Anmeldung über die Webseite: Lastschrift, Kreditkarte.
(5) Im Lastschriftverfahren erfolgen Abbuchungen nach Veranstaltungsbeginn. Für das Lastschriftverfahren ist die schriftliche Mandatserteilung an die vhs bis spätestens
zum Veranstaltungbeginn erforderlich.
(6) Sollten Rückzahlungen bei Kreditkartenzahlungen erforderlich werden, erfolgen diese via Überweisung.
(7) Ermäßigungen auf das Grundentgelt werden entsprechend der jeweils gültigen „Privatrechtlichen Entgeltordnung für die Teilnahmeentgelte der Volkshochschule
Leipzig“ gewährt, wenn das Grundentgelt je Veranstaltung mindestens 15 Euro beträgt und der Ermäßigungsgrund zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns
gegeben ist und nachgewiesen wurde. Der Ermäßigungsanspruch muss mit der Anmeldung, spätestens bis Veranstaltungsbeginn unter gleichzeitigem Nachweis der
Berechtigung gegenüber der vhs durch Vorlage geltend gemacht werden. Die „Privatrechtliche Entgeltordnung für die Teilnahmeentgelte der Volkshochschule
Leipzig“ in der jeweils gültigen Fassung ist über die Webseite der Stadt Leipzig (www.leipzig.de) im Bereich „Satzungen“ einsehbar.
(8) Ermäßigungen i. H. v. 50 % auf das Grundentgelt erhalten Inhaber/-innen des Leipzig-Passes, Kinder, Schüler/-innen, Auszubildende, Direktstudent/-innen, Au
Pairs, Teilnehmer/-innen am Freiwilligen sozialen, ökologischen oder europäischen Jahr, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %. Es kommt nur
eine Ermäßigungsart zur Anwendung.
(9) Es wird keine Ermäßigung gewährt für Veranstaltungen, bei denen die vhs als Vermittlerin auftritt (Ziffer 1, Absatz 2), insbesondere bei Studienreisen, Exkursionen,
Prüfungen und Veranstaltungen mit Kooperationspartnern sowie für zusätzlich anfallende Kosten wie insbesondere Lehrmaterialien, Materialkosten, Lebensmittel
sowie andere nicht im Grundentgelt enthaltene Positionen.
(10) Ermäßigungen können nur für natürliche Personen gewährt werden. Ist der Vertragspartner eine juristische Person, ist das Teilnahmeentgelt nicht
ermäßigungsfähig.
5. Organisatorische Änderungen, Kursleitende, Termine
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleiterin/einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird. Das gilt auch dann,
wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleiterin/eines Kursleiters angekündigt wurde.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen, beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleiterin/eines Kursleiters,
kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Punkt 6, Absatz 2, Satz 2 sowie Absatz 3
sinngemäß.
(4) Das Format von Veranstaltungen, die in Präsenz, online oder in kombinierter Form (hybrid) angeboten werden, kann während der Durchführung geändert
werden, wenn eine Fortführung ansonsten nicht möglich oder erschwert wäre.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1) Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist eine von der vhs festgelegte Mindestteilnehmendenzahl. Wird die festgelegte
Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, ist die vhs berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer
Kursleiterin/eines Kursleiters) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der stattgefundenen Teileinheiten zum
Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
(3) Die vhs wird den/die Vertragspartner/-in über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze 1 und 2 zum Rücktritt berechtigen, informieren.
(4) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a) Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen
oder durch querulatorisches Verhalten,
b) Ehrverletzungen aller Art gegenüber Dritten oder Mitarbeitenden und Angehörigen der vhs.
c) Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
d) Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
e) Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung liegt in den von der vhs genutzten
Gebäuden zur Einsichtnahme aus.
(5) Statt einer Kündigung kann die vhs die/der Vertragspartner/-in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch
eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
(6) Der vhs bereits entstandene Kosten wie für Lehrmaterialien, Lebensmittel, Getränke, Speisen, Fahrkarten, Materialkosten u. a. werden nicht erstattet.
7. Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch den/die Vertragspartner/-in
(1) Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 10 % des Grundentgeltes als Stornokosten zu zahlen. Bei Rücktritt innerhalb von 13 bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % des Grundentgeltes als Stornokosten zu zahlen. Bei Rücktritt ab Veranstaltungsbeginn ist das volle Grundentgelt als Pauschale zu zahlen.
(2) Dem/r Teilnehmer/-in bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Im Falle der
Benennung eines/r geeigneten Ersatzteilnehmers/-in entfällt die Stornogebühr. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(3) Der vhs bereits entstandene Kosten wie für Lehrmaterialien, Lebensmittel, Getränke, Speisen, Fahrkarten, Materialkosten u. a. werden nicht erstattet.
(4) Rücktritte gemäß den oben genannten Bedingungen können auf dem gleichen Wege wie Anmeldungen gegenüber der vhs erklärt werden. Ein Fernbleiben von der
Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt. Für die Bemessung der Fristen ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der vhs maßgeblich.
(5) Bei Veranstaltungen, für die die vhs als Vermittlerin auftritt (Ziffer 1, Absatz 2) gelten die AGB des jeweiligen Anbieters/der jeweiligen Anbieterin. Die Fristen und
Stornokosten können von denen dieser AGB abweichen. Im Informationstext der Veranstaltung wird darüber gesondert informiert.
(6) Bei Veranstaltungen mit angegebenem Anmeldeschluss ist ein Rücktritt nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Nach Anmeldeschluss ist auch bei Rücktritt das volle
Entgelt zu entrichten.
8. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte des Vertragspartners/der Vertragspartnerin verletzt, die diese/-r nach Inhalt
und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der/die Vertragspartner/-in regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Schlussbestimmungen
(1) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(2) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu
Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der/die Vertragspartner/-in kann dem jederzeit widersprechen.
10. Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
(2) Im Übrigen ist die vhs zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.