Wem gehören Wind, Wasser und Sonne?
Eine Diskussionsveranstaltung - Bürgerrecht.Akademie
19.06.23
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18:00 Uhr
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1x
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Der Klimawandel hat eine grundlegende Debatte über die Eigentumsordnung aufgerufen. Die Privatisierungswelle seit der Wiedervereinigung wird immer öfter in Frage gestellt. In welche Richtung geht diese große Transformation? Und welche Rolle spielt dabei die Vergesellschaftung zentraler Wirtschaftsbereiche, wie sie im Grundgesetzartikel 15 vorgesehen ist?
Wir laden ein zu einem spannenden Austausch und Diskussion mit dem Sonderforschungsbereich "Strukturwandel des Eigentums".
Grundgesetz Artikel 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Wir laden ein zu einem spannenden Austausch und Diskussion mit dem Sonderforschungsbereich "Strukturwandel des Eigentums".
Grundgesetz Artikel 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
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Preis: kostenlos
- Kursnummer: C107029K