Wer ist „wir“ und wer darf es bleiben?
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Fokus
Mo.
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19.05.25
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18:00 Uhr
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1x
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Barrierefrei
Die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wirft grundlegende Fragen auf: Wer gehört dazu? Wer darf bleiben? Und wer entscheidet das?
Im Zentrum der aktuellen Debatte steht das Vorhaben, eingebürgerten Personen oder Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen – etwa nach schweren Straftaten – die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen.
Ein Vorschlag, der stark polarisiert: Kritiker/-innen sehen darin eine Ungleichbehandlung und potenzielle Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen, Befürworter/-innen plädieren für ein klares staatliches Signal bei besonders schweren Vergehen.
Was bedeutet ein solcher Eingriff juristisch, insbesondere mit Blick auf Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes? Wie gehen andere europäische Länder mit der Frage des Staatsbürgerschaftsentzugs um? Und vor allem: Was sagt diese Debatte über unser gesellschaftliches Verständnis von Zugehörigkeit, Rechten und Teilhabe aus?
Diese und weitere Fragen diskutieren wir mit Expert/-innen aus Recht, Politik und Zivilgesellschaft in einer moderierten Podiumsdiskussion.
Das Publikum ist herzlich eingeladen, sich mit Fragen und Impulsen einzubringen.
Grundgesetz Artikel 16,1
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Im Zentrum der aktuellen Debatte steht das Vorhaben, eingebürgerten Personen oder Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen – etwa nach schweren Straftaten – die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen.
Ein Vorschlag, der stark polarisiert: Kritiker/-innen sehen darin eine Ungleichbehandlung und potenzielle Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen, Befürworter/-innen plädieren für ein klares staatliches Signal bei besonders schweren Vergehen.
Was bedeutet ein solcher Eingriff juristisch, insbesondere mit Blick auf Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes? Wie gehen andere europäische Länder mit der Frage des Staatsbürgerschaftsentzugs um? Und vor allem: Was sagt diese Debatte über unser gesellschaftliches Verständnis von Zugehörigkeit, Rechten und Teilhabe aus?
Diese und weitere Fragen diskutieren wir mit Expert/-innen aus Recht, Politik und Zivilgesellschaft in einer moderierten Podiumsdiskussion.
Das Publikum ist herzlich eingeladen, sich mit Fragen und Impulsen einzubringen.
Grundgesetz Artikel 16,1
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
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Preis: kostenlos
- Kursnummer: E107010K