Brauchen wir Rechte für die Natur?
Grundgesetzdialoge der Bürgerrecht.Akademie
Di.
|
01.07.25
|
14:00 Uhr
|
1x
|
Barrierefrei
Klimakrise, Artensterben, Ressourcenknappheit – viele Menschen finden: Es wird zu wenig getan. In manchen Ländern gibt es dafür jetzt eine außergewöhnliche Lösung: die Natur kann selbst für sich vor Gericht klagen - ein weitreichender Paradigmenwechsel, der viele Fragen aufwirft: Sollten wir der Natur Grundrechte geben? Was bedeutet das für uns? Und wieviel Klimaschutz darf der Staat erzwingen?
Wir laden Sie ein mit uns dazu im Mobilen Grünen Zimmer auf dem Thomaskirchhof ins Gespräch zu kommen.
Grundgesetz Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Wir laden Sie ein mit uns dazu im Mobilen Grünen Zimmer auf dem Thomaskirchhof ins Gespräch zu kommen.
Grundgesetz Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
-
-
Preis: kostenlos
- Kursnummer: E108025E