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Qualifizierungszeit in Sachsen: Anspruch, Antrag und Weiterbildung ab 2027

Erstellt von Konstanze Schilling |

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Sachsen die Qualifizierungszeit. Damit erhalten viele Beschäftigte erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Bis zu drei Arbeitstage pro Jahr können dafür genutzt werden.

Vielleicht sind Sie bei Ihrer Suche bereits auf den Begriff „Bildungsurlaub Sachsen“ gestoßen. Tatsächlich heißt der gesetzliche Anspruch im Freistaat Sachsen jedoch Qualifizierungszeit. Das Ziel ist vergleichbar: Beschäftigte sollen Zeit bekommen, sich beruflich weiterzubilden, sich mit gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen oder sich für ein Ehrenamt zu qualifizieren.

Doch wer kann die Qualifizierungszeit nutzen? Welche Weiterbildungen sind möglich? Und wie funktioniert der Antrag? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen.

Was ist die Qualifizierungszeit?

Die Qualifizierungszeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Grundlage ist das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz, das zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Mit der neuen Regelung können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für Bildungsangebote nutzen, ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen. Die Qualifizierungszeit kann für unterschiedliche Formen der Weiterbildung eingesetzt werden:

  • berufliche Weiterbildung
  • politische Bildung
  • Qualifizierung für ein Ehrenamt

Damit geht es nicht nur um zusätzliche Fachkenntnisse für den eigenen Beruf. Auch gesellschaftliches Engagement und die persönliche Weiterentwicklung können eine Rolle spielen.

Bildungsurlaub oder Qualifizierungszeit – wo liegt der Unterschied?

Viele Beschäftigte kennen aus anderen Bundesländern den Begriff Bildungsurlaub und suchen deshalb nach „Bildungsurlaub Sachsen“. Offiziell heißt der gesetzliche Anspruch in Sachsen jedoch Qualifizierungszeit.

Während viele andere Bundesländer ihre entsprechenden Regelungen unter dem Begriff Bildungsurlaub zusammenfassen, gibt es in Sachsen mit dem Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz eine eigene gesetzliche Regelung. Das Grundprinzip ist vergleichbar: Beschäftigte erhalten Zeit, um sich während der Arbeitszeit weiterzubilden.

Wenn Sie also nach Bildungsurlaub in Sachsen gesucht haben, sind Sie hier richtig – in Sachsen heißt dieses Angebot Qualifizierungszeit.

Wer kann die Qualifizierungszeit nutzen?

Die Qualifizierungszeit richtet sich an Beschäftigte in Sachsen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört in der Regel, dass das Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber seit mindestens sechs Monaten besteht.

Wie genau der Anspruch ausgestaltet ist und welche Voraussetzungen für die jeweilige Weiterbildung gelten, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen ab. Deshalb lohnt es sich, vor der Anmeldung die aktuellen Informationen des Freistaates Sachsen zu prüfen.

Wie viele Tage Qualifizierungszeit gibt es?

Der gesetzliche Anspruch beträgt bis zu drei bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Drei Tage mögen zunächst überschaubar erscheinen. Richtig eingesetzt können sie jedoch ausreichen, um sich intensiv mit einem neuen Thema zu beschäftigen, eine kompakte Weiterbildung zu besuchen oder wichtige Kompetenzen für Beruf und Ehrenamt auszubauen.

Wofür kann die Qualifizierungszeit genutzt werden?

Die Qualifizierungszeit ist nicht auf klassische berufliche Fortbildungen beschränkt. Sie kann für unterschiedliche Bildungsbereiche eingesetzt werden.

Berufliche Weiterbildung
Neue Technologien, digitale Arbeitsweisen und sich verändernde Berufsbilder machen lebenslanges Lernen immer wichtiger. Weiterbildungen können dabei helfen, vorhandene Kenntnisse zu vertiefen oder neue Kompetenzen aufzubauen.

Politische Bildung
Auch die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und politischen Themen gehört zur Qualifizierungszeit. Wer politische Zusammenhänge besser versteht, kann sich fundierter an gesellschaftlichen Diskussionen und demokratischen Prozessen beteiligen.

Qualifizierung für ein Ehrenamt
Engagement braucht ebenfalls Wissen und Kompetenzen. Ob Vereinsarbeit, Jugendarbeit oder andere gemeinnützige Tätigkeiten: Die Qualifizierungszeit kann auch für passende Fortbildungen genutzt werden.

Sechs Tipps, wie Sie Ihre Qualifizierungszeit sinnvoll nutzen

  • Planen Sie frühzeitig - Wer seine Weiterbildung rechtzeitig plant, hat eine größere Auswahl an Angeboten und kann die notwendigen Fristen entspannt einhalten. Gerade beliebte Kurse können schnell ausgebucht sein.
  • Lernen Sie etwas, das Sie wirklich weiterbringt - Die Weiterbildung muss nicht ausschließlich auf Ihre aktuelle Tätigkeit zugeschnitten sein. Digitale Kompetenzen, Kommunikation, Projektmanagement oder Fremdsprachen können beispielsweise auch langfristig für den beruflichen Weg interessant sein.
  • Setzen Sie auf Zukunftsthemen - Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Medienkompetenz verändern unsere Arbeits- und Lebenswelt. Die Qualifizierungszeit bietet die Möglichkeit, sich frühzeitig mit solchen Entwicklungen auseinanderzusetzen.
  • Denken Sie auch an Ihr Ehrenamt - Wenn Sie sich freiwillig engagieren, können Sie die Qualifizierungszeit nutzen, um dafür neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. So profitieren nicht nur Sie selbst, sondern auch die Menschen und Organisationen, für die Sie sich einsetzen.
  • Behalten Sie die Fristen im Blick - Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Nach den aktuellen Regelungen ist dafür eine Frist von zwölf Wochen vorgesehen. Wer früh plant, vermeidet unnötigen Zeitdruck.
  • Sehen Sie Weiterbildung als Investition - Weiterbildung ist mehr als ein Zertifikat im Lebenslauf. Neue Kenntnisse können Selbstvertrauen stärken, neue Perspektiven eröffnen und manchmal sogar den Anstoß für einen ganz neuen beruflichen oder persönlichen Weg geben.

Welche Weiterbildungen bietet die vhs Leipzig an?

Die vhs Leipzig bietet ein vielfältiges Programm, mit dem Sie berufliche, gesellschaftliche und persönliche Kompetenzen stärken können. Dazu gehören unter anderem Angebote zu digitalen Kompetenzen, künstlicher Intelligenz, Kommunikation, Fremdsprachen und politischer Bildung.

Welche Kurse sich konkret für die Qualifizierungszeit eignen, stellen wir künftig an dieser Stelle übersichtlich zusammen.

Bis dahin lohnt sich ein Blick in unser aktuelles Kursprogramm: Entdecken Sie Weiterbildungsmöglichkeiten in vielen verschiedenen Themenbereichen und finden Sie ein Angebot, das zu Ihren Interessen und Zielen passt.

Qualifizierungszeit in Sachsen kurz erklärt

Start: 1. Januar 2027
Anspruch: bis zu drei bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr
Voraussetzung: in der Regel mindestens sechs Monate Beschäftigung bei/-m selben Arbeitgeber/-in
Nutzbar für: berufliche Weiterbildung, politische Bildung und Qualifizierung für ein Ehrenamt
Antrag: spätestens zwölf Wochen vor Beginn der Weiterbildung

Häufige Fragen zur Qualifizierungszeit in Sachsen

Nicht ganz. In vielen Bundesländern wird der gesetzliche Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung als Bildungsurlaub bezeichnet. Sachsen verwendet dafür den Begriff Qualifizierungszeit. Die grundlegende Idee ist vergleichbar: Beschäftigte erhalten bezahlte Zeit für bestimmte Bildungsangebote.

Viele Beschäftigte in Sachsen können die Qualifizierungszeit nutzen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört in der Regel eine mindestens sechsmonatige Beschäftigungsdauer bei/-m selben Arbeitgeber/-in.

Der Anspruch beträgt bis zu drei bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Die Qualifizierungszeit kann für berufliche Weiterbildung, politische Bildung und Qualifizierungen für ein Ehrenamt genutzt werden. Ob eine konkrete Veranstaltung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Der Antrag muss spätestens zwölf Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine frühzeitige Planung ist deshalb sinnvoll.