Speedpodium zu den Landtagswahlen
Bürgerrecht.Akademie
Mo.
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12.08.24
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18:00 Uhr
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1x
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Sie diskutieren mit Kandidierenden von SPD, CDU, Linke, AfD, Bü90/Grüne, BSW und FDP. Im Mittelpunkt stehen aktuelle und langfristige Themen der Landespolitik, die besonders stark auf Leipzig abstrahlen.
Den Kandidierenden werden Fragen der Leipziger Bürgerschaft gestellt, die wir auf städtischen Marktplätzen gesammelt haben. Außerdem können Sie direkt Fragen stellen.
Vertreten sind die Parteien SPD, Bü 90/Grüne, Die Linke, CDU, FDP und AfD.
Moderation: Bastian Wierzioch. Er wird unterstützt von den "Anwälten des Publikums".
Grundgesetz Artikel 28,1
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
Den Kandidierenden werden Fragen der Leipziger Bürgerschaft gestellt, die wir auf städtischen Marktplätzen gesammelt haben. Außerdem können Sie direkt Fragen stellen.
Vertreten sind die Parteien SPD, Bü 90/Grüne, Die Linke, CDU, FDP und AfD.
Moderation: Bastian Wierzioch. Er wird unterstützt von den "Anwälten des Publikums".
Grundgesetz Artikel 28,1
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
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Preis: kostenlos
- Kursnummer: D108064K