Straßenbahngespräche zu den Kommunalwahlen
Bürgerrecht.Akademie
Fr.
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31.05.24
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09:00 Uhr
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1x
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In den Straßenbahnen Leipzigs, wo jeden Tag viele Menschen versammelt sind, möchten wir zu den Kommunalwahlen ins Gespräch kommen.
Das Gesprächsprojekt metro_polis hat zum Ziel, Menschen zu den Themen in Austausch zu bringen, die uns als Gesellschaft bewegen und dabei Antworten auf folgende Fragen zu finden:
Wie kann gesellschaftlicher Diskurs konstruktiv in einer Zeit der zunehmenden Verständigungslosigkeit gestaltet werden? Und wie können möglichst viele Menschen daran teilnehmen?
Das Gesprächsprojekt metro_polis finden Sie in den hinteren Abteilen in einigen Straßenbahnen Leipzigs.
Grundgesetz Artikel 28,1
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
Das Gesprächsprojekt metro_polis hat zum Ziel, Menschen zu den Themen in Austausch zu bringen, die uns als Gesellschaft bewegen und dabei Antworten auf folgende Fragen zu finden:
Wie kann gesellschaftlicher Diskurs konstruktiv in einer Zeit der zunehmenden Verständigungslosigkeit gestaltet werden? Und wie können möglichst viele Menschen daran teilnehmen?
Das Gesprächsprojekt metro_polis finden Sie in den hinteren Abteilen in einigen Straßenbahnen Leipzigs.
Grundgesetz Artikel 28,1
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
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Preis: kostenlos
- Kursnummer: D108042E