Straßenbahngespräche zu den Europawahlen
Bürgerrecht.Akademie
Fr.
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24.05.24
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09:00 Uhr
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1x
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In den Straßenbahnen Leipzigs, wo jeden Tag viele Menschen versammelt sind, möchten wir zu den Europawahlen ins Gespräch kommen.
Das Gesprächsprojekt metro_polis hat zum Ziel, Menschen zu den Themen in Austausch zu bringen, die uns als Gesellschaft bewegen und dabei Antworten auf folgende Fragen zu finden:
Wie kann gesellschaftlicher Diskurs konstruktiv in einer Zeit der zunehmenden Verständigungslosigkeit gestaltet werden? Und wie können möglichst viele Menschen daran teilnehmen?
Das Gesprächsprojekt metro_polis finden Sie in den hinteren Abteilen in einigen Straßenbahnen Leipzigs.
Grundgesetz Artikel 23,1
Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
Das Gesprächsprojekt metro_polis hat zum Ziel, Menschen zu den Themen in Austausch zu bringen, die uns als Gesellschaft bewegen und dabei Antworten auf folgende Fragen zu finden:
Wie kann gesellschaftlicher Diskurs konstruktiv in einer Zeit der zunehmenden Verständigungslosigkeit gestaltet werden? Und wie können möglichst viele Menschen daran teilnehmen?
Das Gesprächsprojekt metro_polis finden Sie in den hinteren Abteilen in einigen Straßenbahnen Leipzigs.
Grundgesetz Artikel 23,1
Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
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Preis: kostenlos
- Kursnummer: D108040E