AGB
1. Anmeldung
Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich, per Fax, per Internet oder telefonisch vornehmen. Durch ihre Anmeldung erkennen die Teilnehmer/innen die Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Leipzig an.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes.
Für Teilnehmer/innen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten (gesetzliche Vertreter) erforderlich.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen werden nur unter Angabe der eigenen Adresse verbindlich bearbeitet.
Die Anmeldung wird vor Kursbeginn grundsätzlich nicht bestätigt. Die Teilnehmer/innen gehen ohne weitere Nachricht zum ersten Veranstaltungstermin. Es erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn der Kurs ausfallen sollte, bereits belegt ist (außer Internet-Anmeldungen) der Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig sind.
Firmenanmeldungen sind nur auf rechtsverbindlichem Geschäftsbrief und unter schriftlicher Erklärung der Kostenübernahme möglich.
2. Bezahlung der Entgelte
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Bezahlung der Entgelte:
- Erteilung einer Einzugsermächtigung an die Volkshochschule auf der Anmeldekarte bzw. auf dem Fax- und E-Mail-Vordruck. Das Kursentgelt wird nach Kursbeginn eingezogen.
- Bar oder mit EC-Karte im Anmeldebüro, Löhrstraße 3 – 7 ist möglich bis Kursbeginn.
- Die telefonische Anmeldung ist nur bei Erteilung der Einzugsermächtigung per Telefon möglich.
- Die Rechnungslegung an die Teilnehmer erfolgt nach Kursbeginn.
- Firmen und Institutionen zahlen per Rechnung, mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
3. Ermäßigung und Ratenzahlung
Inhaber des Leipzig-Passes erhalten eine Ermäßigung von 50 %, Vorschulkindern, Schüler/innen, Auszubildenden, Au Pairs, Teilnehmer am Freiwilligen sozialen, ökologischen oder europäischen Jahr, Direktstudenten/innen (bei Vorlage der Studienbescheinigung) und Schwerbehinderten (Ausweis nach § 4 Abs. 5 Schwerbehindertengesetz mit einem Grad der Behinderung ab 50 %) gewährt die Volkshochschule eine Ermäßigung von 30 % auf das Kursentgelt ohne den Anteil für die zu einigen Kursen ausgegebenen Lehrmaterialien. Es kommt nur eine Ermäßigungsart zur Anwendung.
Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung unter gleichzeitigem Nachweis der Berechtigung geltend gemacht werden. Die Belege zur Berechtigung der Ermäßigung können in den Anmeldebüros der Volkshochschule vorgelegt oder als Fotokopie (keine Originale) mit der Anmeldung an die Volkshochschule per Post gesandt werden. Ohne Nachweis zur Berechtigung einer Ermäßigung wird das volle Entgelt berechnet. In Ausnahmefällen können durch die Anmeldung auch nachträglich Ermäßigungsansprüche berücksichtigt werden, insbesondere dann, wenn die Rechnungslegung noch nicht erfolgt ist. In allen anderen Fällen wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 EUR veranschlagt.
Es wird keine Ermäßigung gewährt für Studienreisen, Kurse mit Kooperationspartnern, bei Einzelveranstaltungen bis 5 EUR, auf den Entgeltanteil für kursbegleitendes Lehrmaterial sowie für Imbiss. Für bereits ermäßigte Kurse (im Programm besonders gekennzeichnet), wird bezogen auf das nicht ermäßigte Entgelt eine Ermäßigung in Höhe von 50% für Leipzig-Pass-Inhaber gewährt. Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
Bei mehrsemestrigen Kursen sind auf Antrag Ratenzahlungen möglich.
4. Rücktritt, Erstattung, zusätzliche Kosten
a) Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet, wenn eine Veranstaltung nicht zustande kommt (z. B. wegen zu geringer Beteiligung). Weitergehende Ansprüche an die Volkshochschule sind ausgeschlossen.
b) Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % des Kursentgeltes als Stornokosten zu zahlen. Bei Rücktritt ab Tag des Kursbeginns ist das volle Entgelt zu zahlen.
Rücktritte gemäß den oben genannten Bedingungen sind in jedem Falle schriftlich gegenüber der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule zu erklären. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung oder eine mündliche Benachrichtigung gelten nicht als Rücktritt. Für die Bemessung der Fristen ist das Datum des Eingangs bei der Volkshochschule maßgeblich.
c) Für mehrsemestrige Kurse gilt: Bei Rücktritt innerhalb von einem Monat vor Veranstaltungsbeginn werden Stornokosten in Höhe einer Monatsrate erhoben. Der Rücktritt von einem laufenden mehrsemestrigen Kurs ist nur mit Wirkung zum Semesterende möglich.
d) Bei anderen Veranstaltungen (Reisen, Wochenendseminare mit Übernachtung, Tagesfahrten, Prüfungen und Angebote in Zusammenarbeit mit Partnern) gelten unterschiedliche Fristen und Stornokosten, über die im Infotext des Kurses, den Hinweisen bzw. Kursbeschreibungen gesondert informiert wird.Bei Tagesfahrten ist ein regulärer Rücktritt nur bis zum Anmeldeschluss, der in der Kursankündigung angegeben ist, möglich.
Bei verspätetem Rücktritt bzw. Nichtteilnahme sind die Fahrtkosten sowie in Einzelfällen vereinbarte Zusatzkosten gleichwohl in voller Höhe zu entrichten. Das Kursentgelt wird in begründeten Fällen dann nicht erhoben, wenn der/die Teilnehmer/in unter Darlegung der Gründe der Volkshochschule schriftlich bis 14 Tage vor Kursbeginn (Eingang bei der Volkshochschule) seinen/ihren Rücktritt erklärt. Bei Rücktritt in begründeten Fällen innerhalb der 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % des Kursentgeltes als Stornokosten erhoben.
e) Für 4 b) und d) gilt: Es ist möglich, eine von dem/der zurücktretenden Teilnehmer/in geworbene Ersatzperson zu stellen. Mit deren verbindlicher Anmeldung in der Volkshochschule entfallen die Stornokosten für den Zurücktretenden.
f) In begründeten Einzelfällen kann der Leiter der Volkshochschule auf Antrag von der Zahlung von Entgelten ganz oder teilweise absehen.
g) In einigen Veranstaltungen ist die Erstattung der Kosten für Ausgabematerialien erforderlich. Gegebenenfalls ergehen Hinweise dazu durch den/die Kursleiter/in.
h) Teilnahmebescheinigungen für Kurse, in denen diese nicht Bestandteil des Kursentgeltes sind, können auf Wunsch ausgestellt werden. Die für diese Amtshandlung vom Kostenschuldner zu entrichtenden Verwaltungsgebühren bemessen sich in der Höhe nach § 6 des Verwaltungskostengesetzes für den Freistaat Sachsen.
5. Teilnahme nach Veranstaltungsbeginn
Nach Absprache ist ein verspäteter Einstieg in eine Veranstaltung möglich. Ist dabei bereits die Hälfte der vorgesehenen Unterrichtsstunden erteilt, so ermäßigt sich das Teilnehmerentgelt um 50 %.
6. Teilnehmerzahl und -voraussetzungen
Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist eine Mindestteilnehmerzahl. Diese kann unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte unterschritten werden, wenn ein entsprechender Entgeltaufschlag gezahlt wird oder wenn in geeigneten Fällen die Veranstaltungsdauer bei gleichbleibendem Entgelt verkürzt wird. Spätestens am Tag der Veranstaltungseröffnung stimmt der/die Kursleiter/in bzw. ein/e Mitarbeiter/in der Volkshochschule das Verfahren über Zuzahlung oder Veranstaltungsverkürzung mit den Teilnehmer/innen ab. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Die Volkshochschule behält sich vor, im Interesse des Lernerfolgs die Höchstzahl der Teilnehmer/innen an Veranstaltungen festzulegen. Die Teilnahme an Veranstaltungen kann von bestimmten Vorkenntnissen oder Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
7. Abweichungen von ausgeschriebenen Veranstaltungsdaten
Ausgefallene Unterrichtsstunden werden in Absprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nachgeholt. Aus organisatorischen Gründen sind Termin- und Ortsänderungen möglich. Darüber werden die Teilnehmer/innen informiert.
Die Volkshochschule behält sich vor, statt der angekündigten Kursleiter/innen andere gleich qualifizierte Kursleiter/innen einzusetzen.
8. Haftung bei auftretenden Schäden
Die Volkshochschule Leipzig übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlust, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Sie übernimmt auch keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl an persönlichen Gegenständen, Kleidung und Unterrichtsmaterialien der Teilnehmer/innen.
Die Teilnehmer/innen haften für die infolge ihres Verhaltens der Volkshochschule zugefügten Schäden.
9. Hausordnungen
Die Volkshochschule Leipzig ist in den meisten von ihr genutzten Gebäuden Gast. Die jeweilige Hausordnung sowie die der Hauptgeschäftsstelle, Löhrstraße 3 - 7, sind zu beachten. Sie wird zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der Volkshochschule ist nicht gestattet.
10. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Kursteilnehmer/innen werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Volkshochschule Leipzig gemäß den Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Kursteilnehmer ihr Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. Die Verwendung von Daten der Kursteilnehmer/innen für Werbemaßnahmen der Volkshochschule Leipzig bedarf einer gesonderten Zustimmungserklärung.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.





